Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung, genauer die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG, ist am 27. Januar 2019 in Kraft getreten. In den Mitgliedsstaaten gültig und damit anzuwenden sein, wird sie ab dem 28. Januar 2022.
Mit Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2016/429 (Tiergesundheitsrechtsakt / Animal Health Law, AHL) und den mitgeltenden Delegierten und Durchführungsverordnungen am 21. April 2021 ergeben sich Änderungen hinsichtlich der Möglichkeiten zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFB).