Transparenzregister

Verfasst am

Gebührenbescheid Bundesanzeiger Verlag

Der Deutsche Imkerbund klärt auf:

Uns erreichen vermehrt Anfragen von Ortsvereinen, denen ein Bescheid über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters zugegangen ist. Wie den Bescheiden des Bundesanzeiger Verlag zu entnehmen ist, können sich Vereine mit steuerbegünstigtem Zweck im Sinne der Abgabenordnung von der Gebühr befreien lassen. Wir haben von unserem Rechtsbeirat RA Schnarr aktuell prüfen lassen, ob auf Verbandsebene ein Antrag auf Gebührenbefreiung für die ihm zugehörigen Vereine erfolgreich sein könnte.

 

Da die Vereine aber vermutlich Nachweise zur Steuerbegünstigung selbst beibringen müssen, sollten Vereine die Befreiung auch selbst beantragen. Hierzu hat RA Schnarr das Musterschreiben B erstellt. Alternativ ist ein Befreiungsantrag auch online beim Transparenzregister möglich (https://www.transparenzregister.de)

Verordnung Transparenzregister

 

Musterschreiben B

Fragen und Antworten

 

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