Herkunftsangaben bei Mischhonigen auf dem Etikett
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Damit darf die Nennung von „Honig aus EU- und nicht EU-Länder“ nicht mehr verwendet werden. Etiketten, die bereits gedruckt vorliegen und die Mischung der unterschiedlichen Honige bereits abgefüllt ist, dürfen jedoch noch aufgebraucht werden, so dass es dazu kommen kann, dass nicht alle Honige direkt Mitte Juni die neue Kennzeichnung aufweisen.
Was sich ändert:
- Jedes Land, aus dem der Honig in einem Produkt stammt, muss klar benannt werden;
- Zudem muss die prozentuale Angabe jedes Ursprunglandes auf dem Etikett genannt werden;
- Diese Informationen müssen im Hauptsichtfeld des Etikettes aufgedruckt werden.
Bei der Umsetzung der neuen Kennzeichnungspflicht wurde eine Toleranz von 5% festgelegt. Diese Regelung hat in der öffentlichen Diskussion für Aufmerksamkeit gesorgt, da befürchtet wurde, sie könnte genutzt werden, um den Anteil ausländischen Honigs zu verschleiern.
Diese Regelung soll produktionsbedingte Schwankungen ausgleichen und eine praktikable Umsetzung dieser Änderung ermöglichen.
Wie funktioniert diese Toleranz von 5%?
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, wie die fünfprozentige Toleranz anzuwenden ist.
Die Toleranz bezieht sich auf den Anteil eines einzelnen Bestandteils – nicht auf die Gesamtsumme aller Anteile.
Dies bedeutet in der Praxis: Die Toleranz ist keine Möglichkeit, die Zusammensetzung beliebig zu verschieben, sondern eine eng begrenzte Anpassung für jeden einzelnen Bestandteil.
Dieses Bedeutet in der praktischen Umsetzung folgendes:
Ausgangslage (ein Rechenbeispiel):
Ein Mischhonig besteht zu 40% aus argentinischem Honig, 40% aus ungarischem Honig und 20% aus chinesischem Honig.
Falsche Annahme: Die Anteile könnten auf jeweils 45% (Argentinien/Ungarn) und 10% (China) verschoben werden.
Korrekte Berechnung der Anteile: Fünf Prozent von 40% sind lediglich zwei Prozentpunkte – die erlaubte Angabe liegt also bei maximal 42%!
Somit dürfte, wie in unserem Bespiel, der argentinische Honig und der Honig aus Ungarn in der Mischung zwischen 38 und 42% liegen.
Bei dem chinesischen Honig jedoch hätten wir (5% von 20%) lediglich einen Prozentpunkt Toleranz (19-21%).
Würden die Toleranzen bei dem argentinischen und dem ungarischen Honig nach oben hin -als beide Honig 42%- ausgeschöpft werden, so hätte der chinesische Honig nur noch einen Anteil von 16%. Dieses wäre dann nach der neuen Honig-VO nicht zulässig. Die Angabe darf die 5% Toleranz nicht über- bzw. unterschreiten!
Ein Verstoß gegen diese Kennzeichnung kann zu Sanktionen führen.
(Anmerkung: Ein Verstoß gegen jede Art der Kennzeichnung kann zu Sanktionen führen!)
Da es zum jetzigen Zeitpunkt keine Analysenmethoden gibt, die so genau die Herkunftsländer bestimmen kann, muss dieses über die Rückverfolgung und über die Dokumentationen hierzu erfolgen. Jeder Abfüller bzw. jeder, der so einen Mischhonig herstellt, ist dazu verpflichtet, Mischprotokolle mit exakter Mengenangabe zu führen, so dass eine lückenlose Rückverfolgung auf allen Stufen möglich ist.
Somit muss:
- Der Zukauf an Honigen aus den unterschiedlichen Ländern;
- Das Mischungsverhältnis;
- Die Zusammensetzung der jeweiligen Charge
Lückenlos dokumentiert und aufgezeichnet werden. Dieses kann von den Überwachungsbehörden anhand von Stichproben kontrolliert werden. Eine Manipulation ist somit nahezu unmöglich.
Wir freuen uns, dass dieses so umgesetzt wurde und somit für alle Verbraucher*innen sofort ersichtlich ist, woher der Honig stammt. Diese ist eine gute Möglichkeit, dass der heimische Honig weiter gestärkt wird und die Kunden bei dem Imker ihres Vertrauen den Honig kaufen werden.