Sortenbezeichnung Sommerhonig

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Der Deutsche Imkerbund e.V. gibt folgenden Hinweis zur Sortenbezeichnung „Sommerhonig“:

Da von einem Lebensmittelüberwachungsamt in Bayern die Sortenbezeichnung „Sommerhonig“ beanstandet wurde, rät der Deutsche Imkerbund e.V. davon ab, diese zu nutzen. Ferner ist dieser Eindruck in den Gewährverschluss nicht mehr möglich. Dazu folgendes:

Die Verkehrsbezeichnungen sind in der Honigverordnung geregelt. Die direkte Kombination des Begriffes „Sommer“ mit dem Wort „Honig“ ist nach § 3 Anl. 1, Abschnitt II (Honigarten) der Honigverordnung streng genommen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, die Bezeichnung „Sommerblütenhonig“ oder „Sommertrachthonig“ zu verwenden.

Ausführliches zur Sortenbezeichnung wurde in D.I.B. AKTUELL 3/2015, Seite 16 f., sowie in 3/2017, Seite 15, veröffentlicht, die unter http://deutscherimkerbund.de/192-DIB_Aktuell zu finden ist. Die Merkblätter Honigsorten-Bezeichnungen und Honigverordnung stehen online unter http://deutscherimkerbund.de/userfiles/downloads zum Download bereit.

Der Landesverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es immer wieder zu Falsch-Deklarationen von Honigen hinsichtlich der Sortenbezeichnung kommt, die seitens der Lebensmittelüberwachungsbehörden geahndet werden. Wir empfehlen daher Sortendeklarationen nur aufgrund einer Pollenanalyse mit Sortenbestimmung durch ein Honiglabor vorzunehmen.

19.06.2018 Dr. Thomas Klüner, Vorsitzender                     Melanie Roller, Obfrau für Honig

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