Zukünftige Bekämpfung der Varroa-Milbe mit organischen Säuren

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Die EU-Tierarzneimittel-Verordnung, genauer die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0006&from=DE) über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG, ist am 27. Januar 2019 in Kraft getreten.
In den Mitgliedsstaaten gültig und damit anzuwenden sein, wird sie ab dem 28. Januar 2022.
Unsere wissenschaftliche Beirätin, Frau Dr. Marika Harz berichtet zum Status der bisherigen deutschen Standartzulassung von Ameisensäure (60%), Milchsäure (15%) und Oxalsäure (3,5% als Dihydrat) zur Bekämpfung der Varroa-Milbe. Mit In-Kraft-Treten der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung und deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten gelten die Standardzulassungen für die oben aufgeführten Behandlungsmittel ab dem 28. Januar 2022 nicht mehr.

Nach bisheriger Aussage des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird es eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027 geben. Bis dahin dürfen Tierarzneimittel auf Basis der Standardzulassungen weiterhin in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Von Hamsterkäufen ist aus Gründen der Haltbarkeit und Aufbewahrung der organischen Säuren daher absolut abzuraten.

Die Bieneninstitute haben sich zusammengeschlossen und arbeiten derzeit an einer Studie, die als Basis für eine Einzelzulassung der Verdunstung von Ameisensäure (hier würden aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft der Institute für Bienenforschung Therapielücken auftreten) genutzt werden kann. Dabei werden besonders die Kriterien hinsichtlich der hohen Wirksamkeit zu erfüllen sein.

Weitere Informationen zum Thema gibt Frau Dr. Marika Harz (marika.harz@lwk.nrw.de).

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