Oxalsäure aus der Apothekenpflicht entlassen

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Die zugelassenen reinen Oxalsäurepräparate wurden zum 1. Oktober 2018 aus der Apothekenpflicht genommen und können ab sofort über den freien Handel bezogen werden.

Am 26.09.2018 stimmte der Bundesrat der Befreiung zu. Thymol, in Fertigarzneimitteln auch in Kombinationen mit Eukalyptusöl, Campher und Menthol sowie Oxalsäuredihydratlösung bis zu einer Konzentration von 5,7 Prozent zur Anwendung bei Bienen, werden für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben.

Die Tabelle in der Veröffentlichung des DIB zeigt die derzeit in Deutschland zugelassenen Varroamedikamente und deren Anwendung.

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