Für die Beseitigung von Nestern durch sachkundige Imkerinnen und Imker oder durch von den Imkerinnen und Imkern beauftragte professionelle Schädlingsbekämpfer werden vom Land NRW Festbeträge an Imkerinnen und Imker gewährt.
Bitte beachten Sie, dass der Fördertopf begrenzt ist und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Gewährung von Prämien zur Anregung der Entfernung von Primär- und Sekundärnestern. Als direkter Anreiz und zur Abfederung der Kosten werden Festbeträge gewährt:
Primärnest150 € Pauschale
Sekundärnest300 € Pauschale
Die Entfernung von Nestern darf nur durch geschulte Personen erfolgen und ist bei den örtlich zuständigen Unteren Naturschutzbehörden anzuzeigen. Die Anzeige kann formlos mit einem Screenshot der Meldung des Fundes im offiziellen Landesportal „Neobiota" des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) erfolgen.
Der Nachweis der Nestentfernung erfolgt über den Screenshot der Meldung im Landesportal „Neobiota" sowie eine Fotodokumentation vor und nach der Bekämpfung.
Bitte übersenden Sie mit diesem Formular die geforderte Lehrgangsbescheinigung: für Primärnester eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Wespen- und Hornissenfachberaterkurs, für Sekundärnester eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbaukurs.
Sobald Ihre Unterlagen – dieses Formular, die Lehrgangsbescheinigung und drei Fotos pro entferntem Nest – vollständig bei uns eingegangen sind, beantragen wir die Förderung für Sie. Nach Erhalt überweisen wir diese auf das von Ihnen angegebene Konto.