Vespa velutina · Asiatische Hornisse
Für die Beseitigung von Nestern durch sachkundige Imkerinnen und Imker oder durch von den Imkerinnen und Imkern beauftragte professionelle Schädlingsbekämpfer werden vom Land NRW Festbeträge an Imkerinnen und Imker gewährt.
Die Bekämpfung und Beseitigung von Nestern der Asiatischen Hornisse ist der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Die Anzeige kann formlos mit einem Screenshot der Meldung des Fundes im offiziellen Landesportal „Neobiota" des für Natur und Umwelt zuständigen Landesamtes Nordrhein-Westfalen erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass der Fördertopf begrenzt ist und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Das vollständige Förderkonzept finden Sie hier: Förderkonzept (PDF).
Maßgebliche Förderrichtlinie: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich der Imkerschaft zum Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) – FöRL Vespa velutina (MB.NRW 2026 Nr. 187).
Gewährung von Prämien zur Anregung der Entfernung von Primär- und Sekundärnestern. Als direkter Anreiz und zur Abfederung der Kosten werden Festbeträge gewährt: