Recht auf das eigene Bild

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Nicht jeder möchte veröffentlicht werden!!

Wo auch immer eine Vereins-Aktivität stattfindet, wird auch fotografiert.
Und dann hat auch noch einer der fotografierenden Vereinsmitglieder die Idee, einen Kurzbericht mit einem Foto an eine Redaktion zu senden. Das ist aus Sicht der Redaktion ausgesprochen erfreulich.

Allerdings hat sich die rechtliche Situation rund um den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild zunehmend zu Gunsten der Rechteinhaber verändert.

Das bedeutet, dass vor Veröffentlichung eines Gruppenfotos von 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Busfahrt genauso wie des Fotos eines neu gewählten Vorstandes von jeder einzelnen fotografierten Person ein schriftliches Einverständnis zur Veröffentlichung einzuholen ist. Das gilt sogar dann, wenn die Personen sich bewusst zum Gruppenfoto aufstellen.

Die Redaktion geht grundsätzlich zwar davon aus, dass die Personen auf den zugesandten Fotos, vor allem von Gruppenfotos, durch konkludentes Handeln einer Veröffentlichung zustimmen, aber diese Annahme kann nach hinten losgehen, wenn eine der Personen ihre Rechte geltend macht.

Für die Fotografen...

Wenn ihr bei einer Veranstaltung fotografiert, sagt den Personen, die ihr fotografiert, dass ihr Eure Fotos an eine Redaktion oder den Webmaster senden wollt. Das entspricht zwar nicht den Anforderungen an eine Einwilligung, aber erlaubt zumindest die Annahme, dass alle damit einverstanden sind.

Für die Veranstalter...

Ihr könnt rechtlichen Problemen vorbeugen, wenn ihr den folgenden oder einen ähnlichen Text mit der Einladung versendet:

Mit der Teilnahme an der Veranstaltung ist jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer damit einverstanden, dass anlässlich der Veranstaltung unentgeltlich Fotoaufnahmen ihrer Person angefertigt werden und räumt dem Veranstalter damit das exklusive Recht ein, das Fotomaterial, ggfs. in bearbeiteter Form, örtlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkt ganz oder teilweise auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten beliebig häufig in allen Medien auszuwerten.
Die Informationen können auch im Internet veröffentlicht werden. Dabei können personenbezogene Daten von Teilnehmern nämlich Name, Vorname, Zugehörigkeit zu Organisationen, Firmen oder Behörde genannt werden.

Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, bitten wir vor der Veranstaltung um einen Hinweis.

Bitte verzichten Sie in diesem Fall darauf, sich bei Gruppenfotos mit
ablichten zu lassen und weisen Sie fotografierende Personen darauf hin.

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